4. Im vorliegenden Fall hat der Regierungsrat mit seinem Beschwerdeentscheid in einer Angelegenheit materiell entschieden, mit der sich der Gemeinderat erstmals vor 4 Jahren zu befassen hatte. Damals hatte ein Anwohner der Privatstrasse um die Montage eines Verkehrsspiegels ersucht. Die Realisierung scheiterte offensichtlich daran, dass die Kosten von den Anwohnern hätten übernommen werden müssen. Einen ähnlichen Verlauf nahm die Behandlung eines weiteren Gesuchs von drei Anwohnern. K. war in dieser Sache einzig deshalb betroffen, weil ein Verkehrsspiegel, der den von der Privatstrasse einmündenden Verkehrsteilnehmern dienen soll, auf jeden Fall auf seinem Grundstück anzubringen ist.