Der Einwohnergemeinderat erklärte sich mit dem Vorhaben einverstanden, doch scheiterte die Realisierung an den Kosten. 2. Nach einem Verkehrsunfall an dieser Einmündung wies die Kantonspolizei auf die mangelhafte Signalisation an dieser Stelle und die Gefährlichkeit hin. In der Folge beurteilten der Leiter der kantonalen Abteilung Verkehrsmassnahmen und ein Mitarbeiter der Beratungsstelle für Unfallverhütung die örtliche Situation. Der Gemeinderat beschloss an dem von K. bewohnten Gebäude sei ein Spiegel anzubringen. K. erhob gegen diesen Gemeinderatsbeschluss beim Regierungsrat Beschwerde. Dieser hiess die Beschwerde gut: