§ 147 Abs. 1 PBG, § 42 KBV. Nichtigkeit der Ersatzabgabeverfügung. Ersatzabgaben für fehlende Parkplätze verjähren innerhalb von 10 Jahren seitdem der Anspruch entstanden ist. Sachverhalt (gekürzt): 1. F. reichte 1993 ein Umbaugesuch für sein Restaurant ein. Die Baubewilligung wurde u.a. unter folgender Auflage erteilt: "Kann das zur Zeit in Diskussion stehende Parkplatzreglement der Einwohnergemeinde nicht in Kraft gesetzt werden, findet § 42 KBV (Kantonale Bauverordnung, BGS 711.61) Anwendung. Die Baukommission behält sich das Recht vor, auf eine allfällige Ersatzabgabe zurückzukommen.