Dass es dabei um die Zusammenführung der Familie gegangen wäre, wurde zu Recht nicht vorgebracht, hatten die Kinder doch bis anhin in der Türkei gelebt und die vorrangige familiäre Beziehung zur Mutter gepflegt. Der Vertreter von C. brachte in der Eingabe vom 15.11.2000 vor, dass die Kinder in der Schweiz beim Vater leben und nach Beendigung der Volksschule eine Berufslehre absolvieren möchten. Dieses Ziel liess sich für die 16 ½, 15 ½ und 14 Jahre alten Kinder in der Schweiz sicher erfolgreicher verwirklichen als im Herkunftsland. 6. C. wurde am 10.12.1996 eingebürgert.