Es liegen einige Indizien vor, dass die Ehe C.-F. primär eingegangen wurde, um die Vorschriften über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern und namentlich jene über die Begrenzung der Zahl der Ausländer zu umgehen, auch wenn die Ehe formell besteht und - zumindest dem äusseren Anschein nach - gelebt wird. 5. Eingehenderer Betrachtung bedarf nach den bisherigen Erkenntnissen der Nachzug der drei Kinder. Als C. 1988 die Türkei verliess, waren seine Kinder 4, 3 und 2 Jahre alt. Wie er selber ausführt, hat er sie erst nach seiner Einbürgerung, welche im Dezember 1996 erfolgte, jährlich während 2 Wochen besucht; zu diesem Zeitpunkt waren die Kinder 13, 12 und 11 Jahre alt.