Die Heirat mit F. erfolgte - wie der Beschwerdeführer selber darlegt - um den Kindern die vertraute Beziehung zur Mutter weiterhin zu ermöglichen. Nachdem er sich derart negativ und kritisch über F. geäussert hatte, würde es von überraschendem Sinneswandel zeugen, wenn er mit ihr eine Lebensgemeinschaft begründen wollte. Nach den Aussagen beider Ehepartner hatten sie ab 1988, als C. die Türkei und seine damalige Familie verliess, auch keinerlei Kontakt mehr zueinander. Selbst als er 1997, 1998 und 1999 die Kinder für jeweils 2 Wochen besuchte, scheint nach Darstellung beider Eheleute keine Begegnung stattgefunden zu haben.