Das Datum vom 6.3.2000 trägt auch ein Schreiben des Zürcher Rechtsanwaltes P. an die Empfangsstelle Basel, in welchem er das Asylgesuch von F. ankündigte und gleichzeitig darauf aufmerksam machte, dass diese mit dem Schweizer Bürger C. (wohnhaft in S.) verlobt sei, weshalb sie dem Kanton Solothurn zuzuteilen sei. Im Befragungsprotokoll vom 8.3.2000 ist unter der Rubrik „Zivilstand“ C. mit Wohnort S. als Freund angegeben. Bemerkenswert ist, dass C. im Januar 2000 noch an der B.-Strasse in E. in der ehelichen Wohnung mit seiner Schweizer Ehefrau lebte. Der Mietvertrag für die Wohnung an der S.-Str. in S. wurde am 25.1.2000 unterzeichnet, als Mietbeginn war der 1.2.2000 vorgesehen.