Die Existenz eines solchen Bruders in Norwegen ist indes nicht aktenkundig. b) Am 22.2.2000 reiste F. in die Schweiz ein, angeblich, weil sie weder in Norwegen noch einem anderen europäischen Land ein Asylgesuch habe stellen können. Dies tat sie am 6.3.2000 bei der Empfangsstelle Basel. Das Datum vom 6.3.2000 trägt auch ein Schreiben des Zürcher Rechtsanwaltes P. an die Empfangsstelle Basel, in welchem er das Asylgesuch von F. ankündigte und gleichzeitig darauf aufmerksam machte, dass diese mit dem Schweizer Bürger C. (wohnhaft in S.) verlobt sei, weshalb sie dem Kanton Solothurn zuzuteilen sei.