am 3.5.1999 reichte C. beim Zivilgericht in X. (Türkei) ein Gesuch um Übertragung des Sorgerechts ein, dem am 4.5.1999 entsprochen wurde. Ende 1999 sollen die Kinder ihren Vater, der damals noch in gemeinsamer Wohnung mit seiner Schweizer Ehefrau wohnte, angerufen und ihm mitgeteilt haben, F. habe die Türkei verlassen. Letzteres lässt sich nachprüfen: Im Pass von F. befindet sich ein Stempel der Passkontrolle vom Flughafen Oslo mit Datum 25.12.1999. Als Motiv für das Verlassen der Türkei gab F. an, dass sie Probleme mit der Hisbollah gehabt habe und zu ihrem Bruder, der in Norwegen lebe, habe ziehen wollen. Die Existenz eines solchen Bruders in Norwegen ist indes nicht aktenkundig.