Am 7.8.2000 reichte C. ein Familiennachzugsgesuch für die Kinder ein; er begründete das Gesuch damit, dass sich die Mutter der Kinder seit Ende 1999 in Holland bzw. Norwegen aufhalte. Die Kinder seien vorübergehend durch ihre Grossmutter betreut worden, was diese aus gesundheitlichen Gründen künftig nicht mehr besorgen könne. Am 7.12.2000 wurde C. der Familiennachzug für die Kinder bewilligt. Am 22.2.2000 war F. in die Schweiz eingereist und hatte am 6.3.2000 ein Gesuch um Asyl gestellt. Sie gab an, am 16.2.2000 von Ankara aus via Italien in die Schweiz gelangt zu sein und keinen Pass zu besitzen; sie habe einen Freund namens C., der in der Schweiz wohne.