am 18.2.1992 kam eine gemeinsame Tochter zur Welt. Am 10.12.1996 erhielt C. im Verfahren der erleichterten Einbürgerung das Schweizer Bürgerrecht. Am 18.9.2000 wurde die Ehe mit der Schweizerin nach etwas mehr als acht Jahren Dauer geschieden. Am 4.5.1999 hatte das Zivilgericht in X. (Türkei) das Sorgerecht für die drei in der Türkei lebenden Kinder dem Vater übertragen. Am 16.7.2000 reisten sie mit einem nicht verlängerbaren Touristenvisum für die Dauer von 30 Tagen in die Schweiz ein, weil die Kinder gemäss Angaben des Vaters die Schulferien in der Schweiz verbringen wollten. Am 7.8.2000 reichte C. ein Familiennachzugsgesuch für die Kinder ein;