SOG 2001 Nr. 30 § 88 VRG. Zwangsvollstreckung. Ersatzvornahme. Kosten der Räumung eines Lagerplatzes. Das Oberamt hat dafür zu sorgen, dass die Vollstreckung gemäss der Vollstreckungsverfügung erfolgt. Der Betroffene hat für die Kosten nur insoweit aufzukommen, als sich die Ersatzvornahme als rechtmässig und verhältnismässig erweist. Sachverhalt (gekürzt): 1. H. errichtete ausserhalb der Bauzone Baumpflanzungen, einen Feldweg, einen Lagerplatz, ein Biotop und Feldrandkompostierungen. Mit rechtskräftiger Verfügung stellte das Bau- und Justizdepartement fest, der überdimensionierte Lagerplatz sei weder zonenkonform noch standortgebunden.