Das Instruktionsverfahren ist Teil des Rechtsmittelverfahrens und hat zum Ziel, den Prozess von der Rechtshängigkeit zur Entscheidung zu führen. Mittel des Instruktionsverfahrens sind die prozessleitenden Verfügungen sowie vorsorgliche Massnahmen (Michael Merker: Rechtsmittel, Klage und Normenkontrollverfahren nach dem aargauischen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, Zürich 1998, S. 509 f.). [...] Prozessleitende Anordnungen sind in der Regel nicht gesondert anfechtbar, da der Abschluss des Verfahrens sonst ungebührlich verzögert würde.