SOG 2001 Nr. 24 § 104 PBG. Eine im Privateigentum stehende Parzelle, die bereits mit Wegrechten belastet und im Erschliessungsplan als Privatstrassenareal ausgewiesen ist, weist keinen Verkehrswert auf. Wird deren Eigentümer verpflichtet, zu dulden, dass ein weiterer Anstösser den Weg benützt, so ist keine Entschädigung geschuldet. Sachverhalt (gekürzt): 1. Die Baukommission verfügte, E., Eigentümer einer Wegparzelle habe einem weiteren Anstösser G., die Mitbenutzung des Weges zu gestatten. G. habe sich am Unterhalt des Weges angemessen zu beteiligen. Die Entschädigung für die Mitbenutzung sei von der Schätzungskommission festzulegen.