Insbesondere West- und Ostfassaden verbessern den Witterungsschutz eines Unterstandes massgeblich. Es sollen offene Unterstände genehmigt werden, damit sie von der Bevölkerung genutzt werden können; jedem Wanderer und Jäger soll klar sein, dass er diese Hütte benutzen darf. Die Offenheit der Baute verhindert deren übermässigen Ausbau mit Inneneinrichtungen. Der von der kantonalen Waldgesetzgebung angestrebte Zweck wird auch erfüllt, wenn die Unterstände drei Aussenfassaden aufweisen. Dem Wortlaut der Bestimmung kann nichts anderes entnommen werden. Unterstände mit drei Fassaden sind auch offen.