24 RPG erfahren nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen, die das Bestandesgefüge des Waldes nicht beeinträchtigen, eine forstrechtliche Sonderbehandlung (Stefan Jaissle: Der dynamische Waldbegriff und die Raumplanung, Zürich 1994, S. 280). Sie erfüllen den Rodungstatbestand nicht. Es handelt sich um kleine Bauten, welche der Erholung der Allgemeinheit dienen. Sie dürfen nicht bewohnt sein. Nach Art. 14 Abs. 2 WaV dürfen sie nur im Einvernehmen mit der zuständigen kantonalen Forstbehörde bewilligt werden. Die beiden Bewilligungen müssen koordiniert eröffnet werden (Heinz Aemisegger et al. (Hrsg.), Kommentar zum Bundesgesetz über die Raumplanung, Zürich 1999, N 74 zu Art.