Für die „J.“ genannte Hütte im Wald wurde nie eine Baubewilligung eingeholt. Im Jahre 1990 reichte der Natur-, Vogelschutz- und Verschönerungsverein (nachstehend: Verein) eine Voranfrage zum Ausbau des Rastplatzes zu einer Schutzhütte ein. Diese wurde vom Bau- und Justizdepartement negativ beantwortet. Gleichwohl wurde die Anlage in den letzten 10 Jahren weiter ausgebaut. 2. Der Verein reichte ein nachträgliches Baugesuch für den überdeckten Feuerplatz ein. Die Publikation ergab keine Einsprachen. Das Bau- und Justizdepartement wies das Gesuch ab und verweigerte die nachträgliche Zustimmung zum Bauvorhaben.