SOG 2001 Nr. 19 Art. 24 RPG, Art. 5 WaG, § 8 Abs. 2 WaG-SO, § 23 WaV-SO. Einfache Erholungseinrichtungen im Wald. Unterstände gelten als offen, wenn mindestens eine Aussenfassade fehlt. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Sachverhalt (gekürzt): 1. Es ist unbestritten, dass am "H." seit 30 Jahren ein Rastplatz besteht. Es ist auch bekannt, dass der Platz in den letzten 20 Jahren mit Sitzgelegenheiten, einer Überdachung und Wänden sukzessive ausgebaut wurde. Für die „J.“ genannte Hütte im Wald wurde nie eine Baubewilligung eingeholt.