Wie die Betriebsdaten (Flächen, Milchkontingent, etc.) und die vom Beschwerdeführer eingereichten Betriebszahlen (Deckungsbeiträge, Personalkosten, Entlöhnung Betriebsleitung) zeigen, ist der Betrieb zur Zeit auf ein weiteres Zusatzeinkommen nicht angewiesen. Auch unter dem Titel "innere Aufstockung" kann die Halle deshalb nicht bewilligt werden. Zudem muss der Zweck der Baute einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordern und dem Projekt dürfen keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Eine Baute ist standortgebunden, wenn sie aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen auf einen bestimmten Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen ist.