Die Nachfrage nach tiergerechten Stallungen für Pensionspferde sei sehr gross, alle Plätze seien immer besetzt. Der Bedarf für eine Reit- und Bewegungshalle sei gerechtfertigt, um Sicherheit für Mensch und Tier zu gewährleisten, namentlich bei unerfahrenen Pferdebesitzern, bei der Ausbildung der Nachzucht, bei der täglich auszuführenden Arbeit der Pferde, bei Winterverhältnissen, beim Eingliedern von Pferden in Gruppen. Das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn verweigerte die Zustimmung zum Neubau einer Reithalle. 3. Gegen diese Verfügung erhob B. Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab: Aus den Erwägungen: