SOG 2001 Nr. 18 Art. 24 RPG. Eine Reithalle für den Betrieb einer Pferdepension ist in der Landwirtschaftszone weder zonenkonform noch standortgebunden. Sie kann im vorliegenden Fall auch nicht als innere Aufstockung gelten. Sachverhalt (gekürzt): 1. B. führt einen Familienbetrieb. Es werden rund 34 ha Land (davon 16 ha Eigenland) bewirtschaftet. Der Hof verfügt über ein Milchkontingent von 123'000 kg Milch und über 35 Grossvieheinheiten. Es werden 10 - 11 Pferde, wovon 8 - 9 Pensionspferde gehalten. Das Futter für die Pferde wird auf dem Hof produziert. Der Beschwerdeführer betreibt zudem Ackerbau und Obstbau. Als Nebenerwerb ist eine Kompostierung angegliedert.