Die vom Plan betroffenen Grundstücke bleiben in der W2a-Zone gemäss Zonenplan. Gleichzeitig werden im Baubereich A aber Bauvorschriften erlassen, die erheblich über das in der W2a-Zone Zulässige hinaus gehen. Die allgemeinen Bauzonenvorschriften werden jedoch nicht ausser Kraft gesetzt. Vorliegend handelt es sich nicht um eine Zonen- und Gestaltungsplan, sondern um einen reinen Gestaltungsplan, der teilweise erheblich von der Grundordnung abweicht. 8. Es ist deshalb zu prüfen, ob mit den Abweichungen des Gestaltungsplanes von der Grundnutzung deren Ziel und Zweck noch erreicht werden. Dabei geht es um folgende Festlegungen: