In der Zone W2a werden generell Schrägdächer (mindestens 20° Neigung) verlangt. Die Baubehörde kann auf begründetes Gesuch hin eine Ausnahmebewilligung für Dächer mit einer Neigung von weniger als 20° erteilen. Für kleinere Flächen und Nebengebäude können andere Dachformen bewilligt werden. Gemäss Zonenordnung ist im Gebiet H. ein Gestaltungsplan Typ C zu erlassen (§ 28 ZO). Er hat eine haushälterische Erschliessung in Ergänzung der Erschliessungspläne, eine konkrete Bebauungslösung (Bauweise, Nutzung, Freiraumgestaltung, Begrünung unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten und der baulichen Umgebung).