§ 4 der ZO sieht in diesem Gebiet eine zweigeschossige Wohnzone W2a mit einer Ausnützungsziffer von 0.35 für freistehende Ein- oder Doppeleinfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser vor. Die zulässige Gebäudehöhe beträgt 7.5 m, die Gebäudelänge 20 m. Es gelten besondere Gestaltungsvorschriften gemäss § 7 ZO. Die W2a Zone liegt in einer architektur- und kulturgeschichtlich bedeutsamen Umgebung. Entsprechend den Gestaltungsvorschriften haben sich sämtliche baulichen Massnahmen hinsichtlich Lage, Stellung, Volumen und Form in die gestaltete Umgebung einzupassen. In der Zone W2a werden generell Schrägdächer (mindestens 20° Neigung) verlangt.