O., S. 19). Der Ausnützungsbonus für Arealüberbauungen wäre in der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde zu regeln. Die Zonenordnung von D. weist jedoch keine entsprechenden Bestimmungen auf. Der Zonen- und Gestaltungsplan H. kann demnach nach der Praxis des Bau- und Justizdepartementes beurteilt werden, wonach er unter bestimmten Bedingungen die gemäss Grundnutzung zulässige AZ um maximal 20 % überschreiten darf. 7. Das Planungsgebiet H. liegt im Zentrum von D. Die planerische Grundordnung für dieses Gebietes ist vor kurzem in der Zonenordnung vom 2.2.2000 geschaffen worden. § 4 der ZO sieht in diesem Gebiet eine zweigeschossige Wohnzone