Die Viergeschossigkeit am östlichen Rand des Plangebietes wird mit der Begrenzung des breiteren Zwischenraumes begründet. Zudem findet die Überbauung einen markanten Abschluss. Der Augenschein hat gezeigt, dass dieses räumliche Verhalten am östlichen Rand der Bauzone das Ortsbild nicht beeinträchtigt. Das zusätzliche Geschoss wirkt sich bei der Bauhöhe nicht aus, weil es den abschüssigen Geländeverlauf von Westen nach Osten kompensiert. Bereits im Planungsbericht zum ZEP K. wird die Bedeutung dieses Abschlusses mit Gestaltungsbaulinien dokumentiert. Wie der Augenschein zeigte, verträgt sich das Volumen der viergeschossigen Zeile mit dem Ortsbild und der Topographie.