Die Ausführungen im Planungsbericht setzen die Planungsvorschriften des Baureglementes über den AZ-Bonus voraus und verweisen darauf. Die im GEP R. eingebaute AZ von 0.84 widerspricht aber diesen Vorschriften. In der Zone W3 kann die Ausnützungsziffer um einen Bonus von höchstens 20 % erhöht werden, wobei ein Bonuszuschlag von mehr als 10 % nur in ausgesprochenen Härtefällen und vor allem zur Sanierung in bebauten Gebieten gewährt werden darf. Ein Härtefall wird zu Recht nicht behauptet und die Überbauung wird in einem Neubaugebiet realisiert. Die zulässige AZ des GEP R. beträgt deshalb 0.77 und nicht 0.84. 12.