Die Erschliessung des Gebiets ist auf die übergeordnete Planung abgestimmt. Der Gestaltungsplan ist auf die übergeordnete Planung abgestimmt und er ermöglicht eine Überbauung mit hoher Wohnqualität. 11. Die Beschwerdeführer rügen den im GEP eingebauten AZ-Bonus von 20 %.