Dass dies der Fall ist, zeigt ein Vergleich der Überbauung gemäss Gestaltungsplan mit den möglichen Bebauungsstrukturen im Überbauungs- und Erschliessungskonzept K.. Dort ist eine derartige Überbauung als gute Lösung dargestellt. Auch im Anhang des RB werden mustergültige Überbauungsmöglichkeiten zeichnerisch dargestellt. Die Überbauung im Bereich des vorliegenden GEP mit langgestreckten Baukörpern ist vorgesehen. Es ist deshalb nicht ersichtlich, inwieweit das Überbauungskonzept des GEP die planerischen Vorgaben des ZEP verletzen könnte.