Die Haupterschliessung soll über eine Stichstrasse erfolgen, an der die zentralen Einrichtungen angeordnet sind. Durch das einfache Erschliessungssystem weise das Gebiet einen relativ grossen, architektonischen Freiheitsgrad auf. Einschränkende Elemente seien lediglich die Baufelder und die Zonenvorschriften. In den Baufeldern könnten die unterschiedlichsten Bebauungsstrukturen realisiert werden. Das im GEP R. gewählte Überbauungskonzept muss auf den ZEP K. abgestimmt sein. Dass dies der Fall ist, zeigt ein Vergleich der Überbauung gemäss Gestaltungsplan mit den möglichen Bebauungsstrukturen im Überbauungs- und Erschliessungskonzept K..