Der ZEP gibt die öffentlichen Räume, die Baufelder und die Geschosszahl vor. Durch die Ausscheidung von Baulinien werden die öffentlichen und halböffentlichen Erschliessungsräume bereits bestimmt. Die festgelegten Aussenräume ergeben die Grundlage für die Baukuben (Ziffer 3 b Zonenreglement zum ZEP K.). Der Planungsspielraum im Bereich des GEP wird durch die Baulinien des ZEP und durch die Erschliessungstrassen bereits erheblich eingeschränkt. Zudem sind von Norden nach Süden und von Osten nach Westen verlaufende Grünräume zu beachten.