Die ZEP K. bezweckt u.a. die Erstellung von gut in das Ortsbild eingebetteten Überbauungen von hoher Wohn- und Siedlungsqualität unter grösstmöglicher Respektierung der bestehenden topographischen Verhältnisse (Ziffer 3a Zonenreglement zum ZEP K.). Innerhalb eines einheitlichen, räumlichen Grundmusters soll eine vielfältige Gestaltung der neuen Quartiere gewährleistet werden (Ziffer 3 d Zonenreglement zum ZEP K.). Im Gebiet des GEP R. sieht der ZEP eine dreigeschossige Wohnzone W 3 mit einer Ausnützungsziffer von 0.7 vor. Der ZEP gibt die öffentlichen Räume, die Baufelder und die Geschosszahl vor.