79 des Baureglementes ist inzwischen aufgehoben worden. Diese Bestimmung enthielt Qualitätskriterien für die Gewährung des AZ-Bonus im Rahmen der Gestaltungsplanung (Verbesserungen gegenüber der Regelbauweise durch Einfügung der Bauten in die bauliche und landschaftliche Umgebung, durch kubische Gliederung, durch Aussenraumgestaltung, durch Qualität der Freiflächen, durch Wohnhygiene, Lärmschutz und durch eine zweckmässige Erschliessung). Diese Anforderungen gelten nach kantonalem Recht in einer etwas allgemeineren und weniger strengen Form. 10. Das Planungsgebiet K. liegt am südlichen Ortsrand.