Die planerische Grundordnung dieses Gebietes ist im ZEP K. geschaffen worden. Bei der Vorbereitung und dem Erlass des Zonenplanes K. führte die Gemeinde eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit durch und die Mitwirkung der Bevölkerung war gewährleistet. Die öffentliche Information und Mitwirkung fand im Rahmen von Informationsveranstaltungen statt. Die Bevölkerung wurde durch zweimalige Publikation sowie durch Presseberichte zu einer Planungs-Ausstellung eingeladen. Es bestand die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Auch die Beschwerdeführer hatten in diesem Verfahren die Möglichkeit einzuwirken. Die Zonenplanung konnte ohne Beschwerdeverfahren in Kraft gesetzt werden.