Der Gemeinderat genehmigte den GEP R. und wies die Einsprachen ab. 2. Gegen den Entscheid des Gemeinderates erhoben Bewohner des Quartiers P. Beschwerde an den Regierungsrat. Es werden erneut Verfahrensfehler gerügt. Vor allem wird geltend gemacht, der GEP R. sei mit dem ZEP K. nicht vereinbar und der AZ-Bonus werde voll ausgeschöpft, ohne dass gestalterische Qualität geboten werden. Die Geschosszahl sei zu reduzieren. Der Regierungsrat wies die Beschwerden ab. 3. B. und 44 Mitbeteiligte erheben Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrates.