SOG 2001 Nr. 22 § 44 ff PBG. Gestaltungspläne. Mitwirkung und Verfahren. Voraussetzungen für die Gewährung eines Bonus für die Ausnützung. Erhöhung der Geschosszahl. Sachverhalt (gekürzt): 1. Der Gestaltungs- und Erschliessungsplan "R." (GEP R.) wurde vom Gemeinderat öffentlich aufgelegt. Es gingen zahlreiche Einsprachen ein. Diese wiesen auf Verfahrensfehler hin. Bemängelt wurde zudem die fehlende Abstimmung des Planes auf die Ziel- und Zweckbestimmungen des Zonen- und Erschliessungsplanes "K." (ZEP K.), die zu hohe Ausnützungsziffer, die übersetzte Geschosszahl und die Verkehrs-erschliessung. Der Gemeinderat genehmigte den GEP R. und wies die Einsprachen ab.