Eine rationelle Bewirtschaftung ist weitgehend gewährleistet. Die Gebäude sind zwar etwas veraltet, aber nicht sanierungsbedürftig. Wie die eingereichten Jahresabschlüsse zeigen, ist der Betrieb für eine Familie existenzsichernd und rentabel. Der Betrieb muss in näherer Zukunft nicht aufgegeben werden. Die streitige Parzelle liegt zwar am Rand des weitgehend überbauten Gebietes. Aber als Grundlage eines Landwirtschaftsbetriebs kann sie für den Planungshorizont des Zonenplanes dauernd erhalten werden. Gemäss § 37bis lit. c PBG ist sie der Landwirtschaftszone zuzuteilen.