Es bestehen privatrechtliche Ansprüche auf die Zuweisung des landwirtschaftlichen Gewerbes und Vorkaufsrechte der Verwandten. Im öffentlichen Recht sind das Realteilungs- und Zerstückelungsverbot und die Verkaufsbeschränkungen zu beachten. Bei der Beurteilung der Überlebensfähigkeit des Betriebs kann auf die Ausführungen des Experten abgestellt werden. Die den Beschwerdeführern zur Verfügung stehenden Bewirtschaftungsflächen sind ausreichend, um in den nächsten 10 Jahren erfolgreich wirtschaften zu können. Der Hof ist im Rahmen der Güterzusammenlegung gut arrondiert worden und das Land liegt neben den Betriebsgebäuden. Eine rationelle Bewirtschaftung ist weitgehend gewährleistet.