Das BGBB bezweckt, das bäuerliche Grundeigentum zu fördern und Familienbetriebe als Grundlage eines gesunden Bauernstandes zu erhalten. Die Anforderungen des BGBB an das Vorhandensein eines erhaltungswürdigen Landwirtschaftsbetriebs richten sich ausschliesslich nach dem für die Bewirtschaftung eines solchen Betriebs üblicherweise erforderlichen Arbeitsaufwand (BGE 121 II 274). Die Veräusserung an Nichtselbstbewirtschafter und die parzellenweise Verpachtung des Betriebs sind stark erschwert. Es bestehen privatrechtliche Ansprüche auf die Zuweisung des landwirtschaftlichen Gewerbes und Vorkaufsrechte der Verwandten.