SOG 2001 Nr. 21 §§ 14, 37bis PBG. Die Umzonung eines landwirtschaftlichen Betriebes von der Bau- in die Landwirtschaftszone ist recht- und zweckmässig, da die privaten Interessen an der Beschaffung von Bauland durch das bäuerliche Bodenrecht eingeschränkt sind. Sachverhalt (gekürzt): Die revidierte Zonenplanung der Einwohnergemeinde H. wurde im Jahre 1999 öffentlich aufgelegt. Drei Einsprachen wurden erhoben, wobei eine sich im gegenseitigen Einvernehmen erledigte. Der Gemeinderat lehnte die beiden anderen ab und genehmigte die Ortsplanung. Gegen den Beschluss des Gemeinderates führten die Eigentümer der Parzelle GB Nr. 1310, die Gebrüder A., beim Regierungsrat Beschwerde.