Es handelt sich um kein besonders empfindliches Gebiet in der Umgebung geschützter Objekte oder in einem geschützten Ortsbild. Auch für die Erstellung einer Gesamtüberbauung oder einer verdichteten Bauweise eignete sich das Gebiet nur bedingt, denn es bestand keine Bereitschaft, die bestehenden Hauptgebäude abzubrechen. Für die Planung einer architektonisch und hygienisch guten, der baulichen und landschaftlichen Umgebung angepassten Überbauung, Gestaltung und Erschliessung zusammenhängender Flächen war das Planareal zudem zu klein. Auch für die Erstellung und Benützung gemeinsamer Erschliessungsanlagen ist der Platz im Planungsgebiet nicht vorhanden.