Planungen, die sich im nachhinein als Fehler herausstellen, müssen jederzeit abänderbar sein. Somit stellt die Erkenntnis, dass die einer Zone zugeteilte Nutzung nicht realisiert werden kann, immer eine erhebliche Veränderung der Verhältnisse dar (Thomas Christen: Beständigkeit von Nutzungsplänen, SJZ 1990, S. 225 f.). Es bleibt im Nachhinein unklar, welche Überbauung des Planareals der Gemeinde vorschwebte. Es handelt sich um kein besonders empfindliches Gebiet in der Umgebung geschützter Objekte oder in einem geschützten Ortsbild.