Das Amt erachtete den Vorschlag als problematisch, weil die Fläche zu klein sei, das Projekt in gestalterischer und städtebaulicher Hinsicht ungenügend sei und ein Ausnützungstransport von Land, welches nicht der gleichen Nutzungszone angehöre, nicht möglich sei. Die Baukommission bewilligte den Bau einer Garagenanlage mit der Begründung, dass innerhalb eines Gestaltungsplanes "Bahnhof" alle Bauvorhaben möglich seien, da nur die Verkehrsberuhigung der Tramhaltestelle Gegenstand dieses Planes sei. G. reichte daraufhin ein Baugesuch um Aufstockung der bestehenden Garagen ein.