Er ersuchte die Baukommission zu prüfen, ob im Rahmen eines Gestaltungsplanes drei anstelle von zwei Einfamilienhäusern gebaut werden könnten. Die Baukommission fragte das Amt für Raumplanung an, ob ein Gestaltungsplan für die Parzelle Nr. 348 möglich wäre. Das Amt erachtete den Vorschlag als problematisch, weil die Fläche zu klein sei, das Projekt in gestalterischer und städtebaulicher Hinsicht ungenügend sei und ein Ausnützungstransport von Land, welches nicht der gleichen Nutzungszone angehöre, nicht möglich sei.