Bereits 1988 war eine Planungszone im Bereich der Station X. in Kraft gesetzt worden. Ziel der Planung war es, die Erschliessung der Tramstation zu verbessern, das Parkplatzdefizit zu beheben und die Überbaubarkeit der Parzellen südlich der Bahnlinie zu verbessern. Die Verhandlungen zwischen den Privaten, der Gemeinde und dem Kanton zur Realisierung dieses Vorhabens scheiterten. 2. G. ist Eigentümer der einzigen grösseren unüberbauten Parzelle Nr. 348 im Plangebiet. Während der Planungsarbeiten versuchte er immer wieder, seine Parzelle zu überbauen. Er ersuchte die Baukommission zu prüfen, ob im Rahmen eines Gestaltungsplanes drei anstelle von zwei Einfamilienhäusern gebaut werden könnten.