So beispielsweise auch von der Funktion Sozialarbeiter (S 69), die bei einer Einreihung in LK 17 vom durchschnittlichen Minimum um 1.51 %, vom Maximum um 10.01 % nach oben abwich. Die von der Klägerin zum Vergleich herangezogenen Funktionen verzeichnen - mit einer Ausnahme - geringere Abweichungen: der Techniker (T 109, LK 18) liegt mit dem Minimum 0.62 % unter dem Durchschnitt, mit dem Maximum 4.33 % darüber, der Zivilschutzinstruktor (T 38, LK 17) mit dem Minimum 4.72 % unter dem Durchschnitt, mit dem Maximum 2.37 % darüber. Die Ausnahme bildet die Funktion MFK-Sachverständiger (T 37, LK 17), deren Minimum 3.22 % und deren Maximum gar 11.34 % über dem Durchschnitt liegt.