d) Aus den Akten geht hervor, dass sowohl im eigentlichen Pflegebereich als auch bezüglich der Funktionen Sozialbetreuer I und Sozialbetreuer II nicht nur Sparbemühungen, sondern auch Arbeitsmarktüberlegungen den Minusklassenentscheid hervorgerufen haben. Die Finanzkommission nahm immer wieder auf den interkantonalen Vergleich Bezug. Sie konnte sich dabei insbesondere auf die Unterlage "BERESO, Lohnvergleiche mit anderen Kantonen" vom 1.5.1995 stützen. Darin wurden für die Schlüsselstellen Lohnminimum und -maximum nach BERESO dem durchschnittlichen Minimum und Maximum der Vergleichskantone gegenübergestellt und die Abweichungen der BERESO in Prozent ermittelt.