Das Bundesgericht äusserte sich bis anhin nur im Zusammenhang mit Geschlechtsdiskriminierung zum Thema Minusklassenentscheid. So bemerkte es im Entscheid 124 II 529 ff., der ebenfalls eine Solothurner Sozialarbeiterin betraf, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Minusklassenentscheid bei den Sozialbetreuern eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstelle. In BGE 125 I 71 rügten die Berner Krankenschwestern, dass sie entgegen dem Ergebnis der analytischen Arbeitsbewertung zwei Lohnklassen tiefer eingereiht worden seien;