Sie stellte fest, dass diese Funktionen in den Kriterien K3 bis K6 hohe Merkmalswerte aufweisen und mutmasste, dass in Kombination mit den angemessenen Einstufungen in den Kriterien K1 und K2 tendenziell eine zu hohe Einstufung resultiere, die mit einem Minusklassenentscheid korrigiert werden sollte. Die Projektleitung vertrat die Auffassung, dass der gesamte Pflegebereich um eine Lohnklasse nach unten versetzt werden müsste, während die Funktionsketten Sozialbetreuer I und II sowie die Ärztefunktionen belassen werden sollten. Die Projektgruppe äusserte sich gegen einen Minusklassenentscheid beim Pflegepersonal.