Der Minusklassenentscheid bei der Datatypistin wurde damit begründet, dass das Aufgabengebiet der Funktion zu qualifiziert dargestellt wurde. Aus Sicht der Projektleitung wurde bei der VFA keine falsche Einreihung vorgenommen. Sie stellte fest, dass diese Funktionen in den Kriterien K3 bis K6 hohe Merkmalswerte aufweisen und mutmasste, dass in Kombination mit den angemessenen Einstufungen in den Kriterien K1 und K2 tendenziell eine zu hohe Einstufung resultiere, die mit einem Minusklassenentscheid korrigiert werden sollte.